Kieferorthopädische Indikation

KIG-Tabelle – Behandlungsbedürftigkeit nach klaren Kriterien
Die KIG-Tabelle (Kieferorthopädische Indikationsgruppen) dient zur Einstufung, ob eine kieferorthopädische Behandlung medizinisch notwendig ist und somit von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden kann.
Die Einteilung erfolgt in fünf Schweregrade (KIG 1–5):
Während die Stufen 1 und 2 meist ästhetische Korrekturen betreffen und privat zu tragen sind, gelten Behandlungen ab KIG 3 als medizinisch notwendig und werden von der Krankenkasse übernommen.
Da die Beurteilung individuell ist, muss die Behandlungsbedürftigkeit immer vor Ort in der Praxis festgestellt werden.
Wir nehmen uns dafür Zeit, führen eine präzise Diagnostik durch und beraten Sie transparent über die beste Lösung – ob privat oder kassenärztlich.
