Kieferorthopädische Indikation

KIG-Tabelle – Behandlungsbedürftigkeit nach klaren Kriterien

Die KIG-Tabelle (Kieferorthopädische Indikationsgruppen) dient zur Einstufung, ob eine kieferorthopädische Behandlung medizinisch notwendig ist und somit von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden kann.
Die Einteilung erfolgt in fünf Schweregrade (KIG 1–5):
Während die Stufen 1 und 2 meist ästhetische Korrekturen betreffen und privat zu tragen sind, gelten Behandlungen ab KIG 3 als medizinisch notwendig und werden von der Krankenkasse übernommen.

Da die Beurteilung individuell ist, muss die Behandlungsbedürftigkeit immer vor Ort in der Praxis festgestellt werden.
Wir nehmen uns dafür Zeit, führen eine präzise Diagnostik durch und beraten Sie transparent über die beste Lösung – ob privat oder kassenärztlich.

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.