Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten?

Bei erwachsenen Patienten werden kieferorthopädische Korrekturen von der gesetzlichen Krankenversicherung ausschließlich dann übernommen, wenn sehr schwere Kieferfehlbildungen bestehen und eine kombinierte kieferorthopädisch-chirurgische Therapie erforderlich ist. Die Regelung des Gesetzgebers und damit die Kassenleistung basiert auch in diesen Fällen auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Behandlung. Faktoren wie Ästhetik, Komfort und maximale Sicherheit im Hinblick auf den Behandlungserfolg finden leider keine Berücksichtigung.

Alle anderen kieferorthopädischen Behandlungen bei erwachsenen Patienten werden von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernommen und sind daher Privatleistungen. Die privaten Versicherungen erstatten die Behandlungskosten je nach Einzelfall ganz oder teilweise. Dies hängt jedoch vom jeweiligen Tarif ab.

Vor Beginn der Behandlung klären wir Sie selbstverständlich ausführlich und transparent über die unterschiedlichen Therapiemöglichkeiten auf.