Was in jungen Jahren richtig behandelt und korrigiert wird, muss später im Alter nicht nachgeholt werden.

Schon im Kleinkindalter zeigt sich, was später ein Fehlbiss werden kann. Daher sollte die kieferorthopädische Kontrolle des kindlichen Gebisses frühzeitig erfolgen. Bereits ab dem 5. bis 6. Lebensjahr lassen sich ausgeprägte Anomalien wie massive Engstände, Frontzahnüberbisse, seitliche Kreuzbisse etc. feststellen, Spätestens mit 7 oder 8 Jahren sollte ein Kind daher in einer kieferorthopädischen Praxis vorgestellt werden, damit hier die Gebissentwicklung und eine etwaige Behandlungsnotwendigkeit erkannt werden kann. Optimalerweise wird zu diesem Zeitpunkt eine Fotodokumentation von der Zahnstellung des Kindes gemacht, anhand derer später die Veränderung deutlich gemacht wird.

Mit der tatsächlichen Therapie beginnen verantwortungsvolle Kieferorthopäden jedoch erst dann, wenn sie auch medizinisch notwendig erscheint und das Kind nicht unnötig belastet. Zeigt sich bei der Erstuntersuchung, dass es für eine kieferorthopädische Behandlung noch zu früh ist und zunächst der weitere Zahnwechsel abgewartet werden sollte, wird zu einem späteren Zeitpunkt ein Wiedervorstellungstermin vereinbart. Ein solches Vorgehen bedeutet eine verkürzte Behandlungszeit, eine geringere Belastung von Zähnen und Kiefer und eine schonendere Behandlung. Zudem erhöht sich die Motivation bzgl. der Mitarbeit des Kindes.

In der Regel liegt der günstigste Zeitpunkt für den normalen Behandlungsbeginn im Alter zwischen 9 und 12 Jahren. Dann wird die Basis für ein strahlendes und vor allem gesundes Kindergebiss gelegt.