Maximale Transparenz ist uns wichtig

Sofern wir bei Ihrem Kind Fehlstellungen der KIG 1 oder 2 diagnostizieren, erhalten Sie, Ihre Krankenkasse und die zuständige kassenzahnärztliche Vereinigung eine schriftliche Mitteilung mit dem Ergebnis der Untersuchung. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, die von uns festgestellte Indikationsgruppe von einem unabhängigen Gutachter der Krankenkasse überprüfen zu lassen. Hier wird überprüft, ob eine Übernahme der Behandlungskosten durch die GKV erfolgen kann. Das Gutachten muss in der Regel schriftlich bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Falls Sie ein solches wünschen, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Kasse in Verbindung. Wir unterstützen Sie hier gerne und stehen Ihnen für alle Ihre Fragen zur Verfügung.

Um Ihnen das Verfahren zu vereinfachen, haben wir einen Beispieltext formuliert.